Impressumspflicht gemäß §5 des Telemediengesetzes

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  1. Grundlage für die sog. allgemeine Informationspflicht stellt § 5 Telemediengesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html) dar. In dieser Vorschrift findest Du sowohl die Voraussetzungen als auch die notwendigen Angaben, die ein rechtskonformes Impressum enthalten muss. Entscheidendes Kriterium ist, ob Du als Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes das Telemedium geschäftsmäßig anbietest, bspw. Nutzung zu Marketing- oder Werbezwecken. Dagegen ist bei einer rein privaten Nutzung eine Anbieterkennung nicht notwendig. Bitte hab Verständnis dafür, dass wir bei XING für Dich nicht rechtlich bewerten können und dürfen, ob Du Dein Profil mit einem Impressum versehen musst.
  2. Hinweis: Bitte beachte, dass dieser Hinweis keine Rechtsberatung durch XING darstellt. Wir möchten Dich lediglich auf diesen Sachverhalt hinweisen, um mögliche Abmahnungen zu vermeiden, sofern es zu Verletzungen dieser Pflicht gekommen ist.XING darstellt. Wir möchten Sie lediglich auf diesen Sachverhalt hinweisen, um mögliche Abmahnungen zu vermeiden, sofern es zu Verletzungen dieser Pflicht gekommen ist.
FAQ ID: 823

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