Transparenzbericht gemäß § 4 Abs. 1 und 2 KoPl G

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Am 1. Januar 2021 ist das österreichische Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen (Kommunikationsplattformen-Gesetz – KoPl-G) in Kraft getreten. Ziel des KoPl-G ist die Schaffung klarer Verantwortlichkeiten der Plattformbetreiber und Gewährleistung effizienter Beschwerdemechanismen zur Hintanhaltung rechtswidriger Inhalte auf Kommunikations-plattformen.

Diensteanbieter sind nach dem KoPl-G verpflichtet, jährlich, im Fall von Kommunikationsplattformen mit über einer Million registrierten Nutzern halbjährlich, einen Bericht über den Umgang mit Meldungen über behauptete rechtswidrige Inhalte zu erstellen. Unsere Transparenzberichte findest Du angehängt.

FAQ ID: 68247